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Freudenstädter Modell für Jugendbeteiligung

Konzeption zur kommunalen Beteiligung von jungen Menschen in Freudenstadt

1. Hintergrund / Rechtsgrundlage/ Zielsetzung / Prozess Entwicklung eines kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligungskonzepts mit Kindern und Jugendlichen – Beteiligung von Anfang an!

Das Konzept der Kinder- und Jugendbeteiligung in Freudenstadt basiert auf der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und sichert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Entscheidungen, die ihre Interessen betreffen. Es betont die Notwendigkeit, geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln und junge Menschen in kommunale Entscheidungsprozesse einzubeziehen, etwa durch einen Jugendgemeinderat. Jugendbeteiligung fördert nicht nur die Entwicklung von Kompetenzen und sozialer Verantwortung, sondern stärkt auch das bürgerschaftliche Engagement.

In Freudenstadt wurde ein besonderes Beteiligungsmodell entwickelt, das durch Zusammenarbeit von Jugendlichen, Jugendarbeit, Schule, Gemeinderat und Verwaltung entstand. Es wurde durch das Förderprogramm „Vielfalt in Partizipation“ unterstützt. Das Modell basiert auf Erfahrungen aus verschiedenen Projekten und Events und umfasst regelmäßige Treffen, bei denen Jugendliche ihre Ideen für die Stadtentwicklung einbringen können.

Das Freudenstädter Jugendbeteiligungskonzept wurde 2023 und 2024 weiterentwickelt, um den spezifischen Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht zu werden und ihre langfristige Mitwirkung zu sichern. Das Konzept stellt sicher, dass Jugendliche in die politische und soziale Gestaltung ihrer Stadt aktiv eingebunden werden.

Gemeindeordnung BW, § 41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.

2. Grundsätze – Anforderungen + Kriterien


Zukunftsforum 25 32Das „Modell Freudenstadt“ für die Jugendbeteiligung stellt den Beginn eines kontinuierlichen Prozesses dar, der sich an den sich wandelnden Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orientiert. Es wird betont, dass die Methoden und Abläufe fortlaufend an die gemeinsam erarbeiteten Anforderungen und Kriterien angepasst werden müssen. Wichtige Ziele sind die Öffnung von Beteiligungsmöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Faktoren wie Alter, Schulbildung oder Zugangsvoraussetzungen, sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen.

Zudem wird sichergestellt, dass die Beteiligung echte Mitwirkungsmöglichkeiten bietet und Jugendliche aktiv in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Die Hauptzielgruppe umfasst Jugendliche von 12 bis 21 Jahren, wobei auch jüngere Kinder und junge Erwachsene in bestimmten Kontexten eingebunden werden. Eine kontinuierliche Anpassung des Modells an die Bedürfnisse der Zielgruppe sowie eine fortlaufende Weiterentwicklung der Konzeption sind unerlässlich.

Grundsätzlich wird eine gelingende Jugendbeteiligung als Grundlage für das „Freudenstädter Modell“ gesehen.

 

3.1. Das „Modell Freudenstadt“ im Überblick – Methodenmix / Echte Mitbestimmung / Einfacher Zugang

Zukunftsforum 25 30Das „Freudenstädter Modell“ für die Jugendbeteiligung kombiniert verschiedene Methoden, um unterschiedliche Jugendliche auf verschiedene Weise zu erreichen. Ein zentrales Element ist das jährlich durchgeführte „Zukunftsforum“, bei dem die Wünsche und Themen der Jugendlichen behandelt werden. Zudem gibt es den „Zukunftsausschuss“, der eine kontinuierliche, leicht zugängliche Beteiligungsmöglichkeit bietet und den Jugendlichen echte Mitwirkungsrechte im Gemeinderat und in Ausschüssen einräumt.

Weitere Beteiligungsmethoden umfassen Online-Beteiligung, Filmprojekte, Jugendbefragungen, Stadterkundungen und Jugendaktionstage. Diese Methoden werden je nach Bedarf und Zielsetzung eingesetzt, um die Beteiligung der Jugendlichen zu fördern. Es gibt auch Projekt- und Themengruppen, in denen sich Jugendliche nach ihren Interessen engagieren, unterstützt von Jugendeinrichtungen und städtischen Ämtern.

Für eine erfolgreiche Umsetzung des Modells sind der Gemeinderat und die Verwaltung ansprechbar, mit optionalen „Jugendbeauftragten“ als Ansprechpartnern. Das städtische Jugendreferat (F23) übernimmt die Koordination und Begleitung der Beteiligungsprozesse. Jugendlichen, die aus dem Alter der Jugendbeteiligung herauswachsen, wird die Möglichkeit gegeben, weiterhin unterstützend tätig zu sein.

 

3.2. Zukunftsforum

Zukunftsforum 25 4Das jährlich stattfindende „Zukunftsforum“ in Freudenstadt wird in Kooperation mit den Schulen organisiert und richtet sich an Schüler*innen ab Klassenstufe 5 sowie an Jugendliche bis 21 Jahre, einschließlich Azubis, Studierenden und Mitgliedern von Jugendgruppen. Die Veranstaltung findet während der Schulzeit statt und wird im Vorfeld mit den Schulen abgestimmt. Eine langfristige Planung und die Einbindung von Gemeinderat und Stadtverwaltung sind wichtige Bestandteile.

Die Jugendlichen bestimmen die Themen, die sowohl kommunalpolitische und städteplanerische Fragen als auch persönliche Anliegen umfassen können. Das Forum wird von Jugendlichen und Fachkräften aus Jugendarbeit sowie Schulsozialarbeit vorbereitet und durch eine Moderation (F23 oder extern) begleitet. Am Ende des Forums werden Ziele, nächste Schritte und Verantwortlichkeiten für die besprochenen Themen festgelegt.

Zur Weiterverarbeitung der Themen und zum Austausch über den Fortschritt gibt es den „Zukunftsausschuss“, Projektgruppen und die Online-Beteiligung. Die Mitwirkung von Gemeinderat und Verwaltung sorgt dafür, dass die Anliegen aus dem Zukunftsforum in die kommunale Politik integriert werden.

 

3.3. Zukunftsausschuss

Zukunftsforum 25 13Der „Zukunftsausschuss“ ist ein offenes, permanentes Gremium für Jugendliche von 12 bis 21 Jahren in Freudenstadt. Er bietet den Jugendlichen Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat und den Ausschüssen, ähnlich wie ein Jugendgemeinderat, jedoch ohne Wahlvoraussetzungen. Der Ausschuss trifft sich mindestens dreimal im Jahr und wird durch das städtische Jugendreferat öffentlich eingeladen. Jeder Jugendliche kann teilnehmen, sofern er motiviert ist und sich engagieren möchte.

Die Aufgaben des Zukunftsausschusses umfassen die Umsetzung von Ideen aus dem „Zukunftsforum“ und der Online-Beteiligung, die Vorbereitung des nächsten Zukunftsforums, die Einbringung von Jugendthemen in den Gemeinderat und die Bearbeitung von aktuellen städtischen Themen aus Jugendsicht. Zwei bis vier Jugendliche werden als „Sprecher*innen“ benannt, um Kontinuität und Kommunikation mit der Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Das städtische Jugendreferat sorgt für die Arbeitsfähigkeit und den kontinuierlichen Zugang zum Ausschuss.

Unsere Gesellschaft befindet sich in einem ständigen Wandel. Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen betrifft dies in besonderem Maße. Deshalb kann diese Konzeption und das „Modell Freudenstadt“ nur ein Ausgangspunkt sein. Methoden und Abläufe müssen den gelten gemeinsam erarbeitete Anforderungen und Kriterien. Auch wurden mögliche Knackpunkte festgehalten, die für die Erarbeitung des Konzeptes wichtig waren, aber auch für die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung von zentraler Bedeutung sind.

Zukunftsausschuss als Jugendvertretung nach §41a GemO BW. Durch die Geschäftsordnung wird dem Zukunftsausschuss (Vertreter*innen) die Teilnahme an Sitzungen mit jugendrelevanten Themen des Gemeinderats sowie seinen Ausschüssen ermöglicht. Insbesondere wird Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht installiert.

Dieses wird vorrangig durch die Sprecher*innen aber sonst auch durch themenspezifische jugendliche Expert*innen des Zukunftsausschusses wahrgenommen.

3.4. Online-Beteiligung

Screenshot OnlineplattformDie „Online-Beteiligung“ bietet Jugendlichen einen lebensweltnahen und jugendgerechten Zugang zur Mitwirkung, insbesondere für jene, die sich bisher nicht beteiligt haben. Sie muss an den aktuellen, genutzten Internet-Plattformen und Social Media/Messenger anknüpfen, um erfolgreich zu sein. Eine professionelle Moderation ist erforderlich, um die Themen zu konkretisieren und einen zielgerichteten Fortschritt zu ermöglichen.

Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse der Online-Beteiligung in die kommunalpolitische Realität übertragen werden, zuständige Stellen informiert werden und Jugendliche ermutigt werden, auch offline aktiv zu werden. Zusätzlich können spezielle „Online-Beteiligungstools“ für vertiefte Diskussionen zu einzelnen Themen genutzt werden.

3.5. Themen- und Projektorientierung

Zukunftsforum 25 5Das „Modell Freudenstadt“ bietet einen verlässlichen Rahmen für die kommunalpolitische Beteiligung junger Menschen in der Stadt. Der Fokus liegt auf konkreten Themen, Projekten und Aktionen, um die Jugendbeteiligung erlebbar zu machen und echte Ergebnisse zu erzielen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu selbstständigem Handeln zu befähigen und Verantwortung zu übernehmen. Dabei wird auf bestehende Strukturen in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und bürgerschaftlichem Engagement zurückgegriffen, um Ressourcen zu nutzen. Je nach Thema werden auch jüngere Kinder und junge Erwachsene in die Beteiligung einbezogen.

3.6. Jugendbeauftragte – Schnittstelle Gemeinderat + Stadtverwaltung

Zukunftsforum 25 17Jede Gemeinderatsfraktion kann einen Jugendbeauftragten bestimmen, um für Jugendliche ansprechbar zu sein. Zusätzlich können jugendpolitische Sprecher ernannt werden, die die Interessen der Jugendlichen im Gemeinderat vertreten. Es ist auch möglich, über-fraktionell zwei bis drei Gemeinderäte als Jugendbeauftragte zu bestimmen. Die Stadtverwaltung soll ebenfalls einen Jugendbeauftragten benennen, der die Jugendbeteiligung in verschiedenen Bereichen, insbesondere Stadtentwicklung und Stadtplanung, berücksichtigt. Jugendbeauftragte unterstützen die Jugendlichen im Zukunftsausschuss und nehmen an jährlichen Zukunftsforen teil. Der Jugendbeauftragte der Stadtverwaltung koordiniert sich jährlich mit der Zukunftsdelegation über Themen und Planungen. Neue Themen werden auf ihre Relevanz für Jugendliche überprüft und in den Zukunftsausschuss eingebracht. Die Kommunikation mit den Jugendbeauftragten ersetzt nicht den direkten Austausch des Zukunftsausschusses mit dem Gemeinderat, sondern dient als zusätzliche Unterstützung.

3.7. Das Zukunftsbüro im F23 - zentrales Anlaufstelle für Jugendengagement – Organisation + Begleitung durch das Stadtjugendreferat

Logo ZukunftsbueroDas F23 in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendreferat übernimmt die Organisation und Begleitung des Jugendbeteiligungsmodells in Freudenstadt, einschließlich des Zukunftsforums, Zukunftsausschusses und der Online-Beteiligung. Es sorgt für die Durchführung von Veranstaltungen, die Vorbereitung und Moderation der Treffen sowie die Akquise von Fördergeldern. Jugendliche werden aktiv eingebunden, qualifiziert und begleitet, um ihre Ideen in konkrete Vorschläge für den Gemeinderat umzuwandeln.

Die Online-Beteiligung umfasst die Mitarbeit in Online-Gruppen und die Zusammenarbeit mit einem jugendlichen Redaktionsteam. Die erfolgreiche Jugendbeteiligung erfordert die Kooperation verschiedener Akteure, wie Stadtverwaltung, Jugendarbeit und Schulen. Das F23 vernetzt diese und bringt Jugendliche mit Verantwortlichen aus Verwaltung und Gemeinderat in Kontakt. Zudem unterstützt es die Weiterführung von Projekten, die aus der Jugendbeteiligung hervorgehen, durch die bestehenden Strukturen, insbesondere in Jugendeinrichtungen, Vereinen und Schulen.

4. Themen von Jugendlichen für das kommunale Geschehen

Zukunftsforum 25 13Eine zentrale Frage für gelingende Jugendbeteiligung ist: „Wie kommen die Themen von Jugendlichen (tatsächlich) in die kommunalpolitische Realität?“

Das „Freudenstädter Modell“ ermöglicht ein direktes und echtes Mitspracherecht im Gemeinderat (Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht) in Verbindung mit einem engen Austausch von Zukunftsausschuss und Jugendbeauftragten sowie der Begleitung durch das F23 mit dem Stadtjugendreferat. Durch die verschiedenen Elemente (Zukunftsausschuss, Zukunftsforum, Online-Beteiligung, Projektgruppen) wird eine große Bandbreite an Jugendlichen erreicht – viele Jugendliche mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen haben so die Möglichkeit ihre Themen an Stadtverwaltung und Gemeinderat direkt weiter zu geben.

Rechtliche Grundlage und Verankerung:

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen/ Jugendvertretung nach §41a GemO BW
  • In der Geschäftsordnung des Gemeinderates verankertes Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht des Jugendausschusses nach §41a (2) GemO. Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht des Jugendausschusses in Gemeinderat und Ausschüssen.
  • Anhörung von Betroffenen-Gruppen (auch Einzelprojekte) im Rahmen des Einwohner-Anhörungsrechtes §33 (4) GemO.
5. Themen für Jugendliche aus dem kommunalen Geschehen

Zukunftsforum 25 32Eine zentrale Frage für gelingende Jugendbeteiligung ist: „Wie kommen die Themen aus dem kommunalpolitischen Geschehen (tatsächlich) zu den Jugendlichen?“

Das „Freudenstädter Modell“ ermöglicht eine verlässliche Prüfung der anstehenden Entscheidungen auf eine mögliche Jugendrelevanz durch die Jugendlichen selbst.

Die zu erwartenden Themen werden von Stadtverwaltung und Jugendbeauftragten mit den Jugendlichen besprochen und geprüft, bei welchen Themen sie mitdiskutieren/ mitentscheiden möchten – und in welchem Rahmen (Zukunftsausschuss, Online-Beteiligung, Zukunftsforum, Mitwirkung städtische Bürgerbeteiligung,…) dies stattfinden kann.

Während des laufenden Jahres gewährleisten Verwaltung und Gemeinderäte (insbesondere die Jugendbeauftragten) eine besondere Aufmerksamkeit („Antennen“) für die Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und mögliche Themen für die Jugendbeteiligung. Prüfung der kommunalen Themen/ Gemeinderatsvorlagen auf mögliche „Jugendbeteiligungsrelevanz“.

Zielsetzung ist, die jugendrelevanten Themen mit den Jugendlichen selbst zu identifizieren und die Jugendlichen bei Interesse frühzeitig einzubinden.

Rechtliche Grundlage und Verankerung:

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen/ Jugendvertretung nach §41a GemO BW
  • In der Geschäftsordnung des Gemeinderates verankertes Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht des Jugendausschusses nach §41a (2) GemO. Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht des Jugendausschusses in Gemeinderat und Ausschüssen.
  • Unterrichtung der Einwohner §20 GemO. Über die Kommunikation mit dem Zukunftsausschuss sowie Informationen über das jährlich stattfindende Zukunftsforum, anlassbezogene Beteiligungsprozesse und Online-Beteiligung, wird diese Informationspflicht durch das „Freudenstädter Modell“ in einer geeigneten Form und in ganz besonderer Weise erfüllt.
6. Ressourcen + Rahmenbedingungen - 6.1 Personal

Zukunftsforum 25 7Für Umsetzung und Betrieb des Freudenstädter Modells (Organisation von Zukunftsforum, Zukunftsausschuss und Online-Beteiligung) sowie Begleitung, Qualifizierung und Unterstützung der Jugendlichen entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf beim Stadtjugendreferat. Erfahrungswerte hierzu gibt es aus vorangegangenen Beteiligungsformaten.

Das geplante Modell kann aktuell größtenteils mit bestehender Personalausstattung im Kommunalen Jugendreferat/ F23 gestemmt werden. Natürliche Grenzen ergeben sich dazu in der Umsetzung – es wird nicht immer alles in vollem Umfang oder mit weiterer Ausweitung leistbar sein. Auch setzt das Konzept auf Kooperation mit allen Jugendarbeitsbereichen in FDS um z.B. die entstehenden Projektgruppen zu begleiten.

Damit das pädagogische Team/ insbesondere das Stadtjugendreferat mit Siegfried Kögel für die kontinuierliche Arbeit/ Koordination und Umsetzung des Modells entlastet wird, bedarf es eine zusätzliche Verwaltungsstelle im F23 für unterstützende und administrative Arbeiten in Höhe von 50%.

Perspektivisch kann eventuell auch eine personelle Aufstockung beim pädagogischen Personal notwendig werden, insbesondere dann, wenn das Modell ausgebaut werden soll und neue Schwerpunkte (z.B. Kinderbeteiligung mit Blick auf Grundschulen und Kindertageseinrichtungen) hinzukommen sollen oder der starke Bedarf es zeigt. Dies ist bisher aber nicht angedacht. Die Grundstruktur lässt sich wie beschrieben mit vorhandenem Personal im Stadtjugendreferat/ F23 und einer zusätzlichen Verwaltungsstelle bewerkstelligen.

Das Stadtjugendreferat hatte die Federführung des Prozesses zur Entwicklung des „Freudenstädter Modell“ als Vorleistung mit bestehendem Personal gestemmt, das Konzept fachlich mit entwickelt und bereits viele Erfahrungen gesammelt. Einzelne Teile des Konzepts sind erprobt (Zukunftsforum) oder laufen bereits in einer Vorform (Online-Beteiligung, Zukunftsausschuss).

Zusätzlich unterstützt werden die Jugendlichen durch die Jugendbeauftragten aus dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung.

Ebenso unterstützt werden die Jugendlichen durch die sonstigen Mitarbeiter*nnen im Bereich Jugendarbeit, Schule/ Schulsozialarbeit und Stadtverwaltung/ Fachämter – siehe Gemeinschaftsaufgabe und Kooperation.

6.2. Räume

Der Zukunftsausschuss braucht einen festen Ort als Treffpunkt und Zentrale mit Büroausstattung. Im F23 wird zu diesem Zweck das Zukunftsbüro eingerichtet. Weitere Räume des F23 können nach Absprache jederzeit genutzt werden. Für größere Sitzungen und Veranstaltungen können können je nach Notwendigkeit weitere städtische Räumlichkeiten angefragt und genutzt werden.

6.3. Finanzen und Sachmittel

Durch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur von Stadt, F23/ Stadtjugendreferat,  Schulen und weiteren Kooperationspartnern ist ein geringer zusätzlicher Finanzaufwand für Sachmittel notwendig.

Für die Umsetzung des „Freudenstädter Modell“ mit den Elementen Zukunftsforum, Zukunftsausschuss und Online-Beteiligung sowie als freier Etat für den Zukunftsausschuss (Beteiligungsprojekte und Sachmitteletat) wird ein eigener Jugendetat von zunächst 2.500.-€ eingerichtet.

Zusätzlichen Kosten für Projekte, die aus dem Freudenstädter Modell heraus entstehen, werden über weitere öffentliche Zuschüsse und Fördergelder sowie Eigenmittel/ Eigenleistung des Stadtjugendreferates und Kooperationspartnern abgedeckt. 

Alle Projekte, Veranstaltungen und Aktionen, die sich aus der Jugendbeteiligung heraus ergeben, müssen darüber hinaus davon unabhängig finanziert werden.

6.4. Gemeinschaftsaufgabe und Kooperation

Zukunftsforum 25 23Jugendbeteiligung gelingt nur als wichtige Querschnittsaufgabe – das „Freudenstädter Modell“ beruht auf Kooperation.

Dies ist notwendig, um die Kinder und Jugendlichen über vielfältige Wege zu erreichen und ihnen Beteiligung zu ermöglichen, als auch, um das Freudenstädter Jugendbeteiligungsmodell mit seinen einzelnen Elementen sinnvoll umsetzen zu können. Stadtverwaltung, Jugendarbeit und Schule werden hier in besonderer Weise benötigt und unterstützen die Umsetzung des „Freudenstädter Modell“ im Rahmen ihrer bestehenden Ressourcen.

Dies ist auch notwendig, um die Ideen und Impulse, die aus der Jugendbeteiligung heraus entstehen aufzunehmen und die Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen ernst zu nehmen. Kinder und Jugendliche haben ein Interesse von sich aus ihre Umwelt mit zu gestalten und mitzubestimmen. Machen sie positive Erfahrungen in jungen Jahren, werden sie auch als Erwachsene Verantwortung übernehmen.

Jugendbeteiligung ist eine Aufgabe für die ganze Stadt – für unsere Zukunft und für einen Fortbestand einer lebendigen, demokratischen Gesellschaft – für unser Freudenstadt!

Erstellung der Konzeption „Jugendbeteiligung Modell Freudenstadt“

Jugendbeteiligung von Anfang an - Beteiligte Personen und Einrichtungen

Das Konzept „Jugendbeteiligung – Modell Freudenstadt“ wurde in Kooperation der Stadt Freudenstadt mit dem kommunalen Jugendreferat/ F23 in einem gemeinsamen Prozess mit vielen beteiligten Personen und Kooperationspartnern entwickelt.

Beteiligt waren die Fraktionen des Gemeinderates, Stadtverwaltung, Jugendarbeitende, Lehrer*innen – vor allem aber Freudenstädter Jugendliche und junge Erwachsene.

Koordination und Federführung lag beim Kinder- und Jugendreferat der Stadt Freudenstadt/ F23 (Stadtjugendreferent Siegfried Kögel) in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung (Bürgermeisterin Stephanie Hentschel/ Bürgermeister Wolfgang Fahrer) sowie Oberbürgermeister Adrian Sonder.

Unterstützt wurde dies im Rahmen des Förderprogramm „Vielfalt in Partizipation“ des Landesjugendringes Baden-Württemberg mit Unterstützung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg durch den Experten für Kinder- und Jugendbeteiligung Heiko Bäßler aus Stuttgart.

Möglich wurden einzelne Elemente sowie begleitende Partizipationsprojekte in der Entwicklungsphase über eine Förderung über das „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen der Initiative „Urban Future Freudenstadt“ des Kinder- und Jugendreferates der Stadt Freudenstadt/ F23.

Die Organisation des Prozesses sowie die inhaltliche Gestaltung wurde in einer Projektgruppe, den ersten Runden eines vorläufigen Zukunftsausschusses, den Zukunftsforen 2023 und 2024 sowie den konkretisierenden Expert*innen-Runden gemeinsam erarbeitet und rückgekoppelt.

Dabei wurde auch versucht, Erfahrungen aus anderen Kommunen mit zu berücksichtigen. Einzelne Elemente und Teile dieser Konzeption sind insbesondere aus dem „Modell Herrenberg“ inspiriert, welches bereits 2013 entwickelt und verabschiedet wurde.

Vielen herzlichen Dank an alle, die bei den Veranstaltungen mitgewirkt oder die Entwicklung des „Modell Freudenstadt“ als Kooperationspartner unterstützt und ermöglicht haben.